Österreich hat strenge AML-Vorschriften für Krypto-Unternehmen. Alle Virtual Asset Service Provider (VASPs) müssen bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) registriert sein. Zu den VASPs gehören Unternehmen, die folgende Dienstleistungen anbieten:
Speicherung privater kryptographischer Schlüssel
Umtausch von virtuellen Vermögenswerten in Fiat-Währungen und vice versa
Tausch oder Übertragung von virtuellen Vermögenswerten untereinander
Übersetzung von virtuellen Vermögenswerten
Finanzdienstleistungen für die Emission und den Verkauf von virtuellen Vermögenswerten (ICO/STO)
Der Prozess der Registrierung einer VASP in Österreich umfasst die folgenden Schritte:
Eintragung des Unternehmens in das österreichische Firmenbuch. Einreichung eines Antrags auf Registrierung bei der FMA. Die folgenden Dokumente und Informationen müssen im Antrag enthalten sein: Name des Unternehmens und seiner Geschäftsführer Ort der Gründung und Anschrift für die Zustellung der Korrespondenz Beschreibung des Geschäftsmodells des Unternehmens Beschreibung des internen Kontrollsystems des Unternehmens Im Falle einer juristischen Person Angaben zu den Eigentümern des Unternehmens, die eine Mehrheitsbeteiligung halten. Die FMA prüft Anträge auf Registrierung innerhalb von 3 Monaten. Wird dem Antrag stattgegeben, wird das Unternehmen in das FASP-Register eingetragen.
Ausländische FASP, die auf dem österreichischen Markt Dienstleistungen erbringen, sind ebenfalls verpflichtet, sich bei der FMA registrieren zu lassen. Die FMA berücksichtigt bei der Prüfung solcher Anträge folgende Faktoren:
Das Unternehmen hat eine österreichische Kontaktperson oder Vertretung.
Nutzung eines österreichischen Vertriebsnetzes.
Das Unternehmen verfügt über eine österreichische Niederlassung oder ein Büro.
Auf den österreichischen Markt ausgerichtete Gestaltung der Website des Unternehmens.
Werbemaßnahmen des Unternehmens in Österreich.
Ausländische Dokumente, die bei der FMA eingereicht werden, müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt und beglaubigt werden.
Illegale VASP-Aktivitäten in Österreich werden mit Verwaltungsstrafen von bis zu 200.000 EUR geahndet.
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Im Allgemeinen ist die Krypto-AML in Österreich recht streng. Unternehmen, die Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte anbieten, sollten darauf vorbereitet sein, die FMA einzuhalten.